Private Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung gehört zu den Sozialversicherungen und sichert den Fall der Pflegebedürftigkeit ab. Dabei deckt sie aber nur einen Teil der entstehenden Kosten ab, da diese in den letzten Jahren stärker angestiegen sind als die zu zahlenden Beiträge. Dadurch entsteht eine Versorgungslücke, die der Betreffende oder seine Angehörigen selbst decken müssen. Aus diesem Grund wird eine private Absicherung mit einer privaten Pflegezusatzversicherung immer wichtiger.
Die Pflegeversicherung wird in 3 Pflegestufen unterteilt:
1. Erhebliche Pflegebedürftigkeit
- der Leistungsumfang beträgt 90 Minuten Hilfebedarf und 45 Minuten Grundpflege pro Tag
2. Schwere Pflegebedürftigkeit
- der Leistungsumfang beträgt 180 Minuten Hilfebedarf und 120 Minuten Grundbedarf pro Tag
3. Schwerste Pflegebedürftigkeit
- der Leistungsumfang beträgt 300 Minuten Hilfebedarf und 240 Minuten Grundbedarf pro Tag
Die Leistungserbringung erfolgt allerdings nicht automatisch, sondern muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Diese lässt den Anspruch auf Leistung durch einen Gutachter oder den Sozialmedizinischen Dienst prüfen. Dieser stuft dann den Versicherten anhand seiner Pflegebedürftigkeit ein.